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Altholz (nicht behandelt)
Altholz ist naturbelassenes Vollholz ohne eine Oberflächenbehandlung wie Anstrich, Lasur, Lackierung oder Imprägnierung.
Dazu gehören:
Balken und Bretter
Furnierholz
Paletten und Kisten
Holzkisten
Schnittreste
Bitte berücksichtigen Sie: Behandeltes oder kontaminiertes Holz hat in diesem Container nichts zu suchen. Diese Abfälle müssen separat entsorgt werden.
Ausgeschlossen sind z.B.:
Papier Kartonagen
Papiertüten
Mischpapier, also alle Arten von Papier
Pappschachteln
Kartonagen
Zeitungen
Zeitschriften
Kataloge
Werbeprospekte
Grauton, bedruckte Verpackung aller Art
Schulmaterial aus Papier
Eierkartons
Geschenkkartons
Schuhkartons
Blumenpapier
Sammelware aus den haushaltsnahen Bereichen
Baumischabfälle
Baumischabfälle sind ein bei Baumaßnahmen anfallendes Gemisch aus sowohl mineralischen und nicht mineralischen Stoffen. Zu den Baumischabfällen gehören:
Tapetenreste
Kabel und Rohre
Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne
Gips- und Gipskartonplatten
Gasbeton (Yton)
Metalle wie z.B. Träger, Moniereisen, Heizkörper
Fensterrahmen mit Glasresten
Türen
Kunststoffe
Verpackungen
Ausgeschlossen sind z.B.:
• Sonderabfälle
• häufig Dachpappe
• Asbestzement (Eternit)
• Hausmüll
• Autoreifen
• Isolier- und Dämmstoffe
• Farb- und Lackeimer
• Flüssige Stoffe
Allgemeine Hinweise:
Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen
Bauschutt
Bauschutt besteht ausschließlich aus mineralischen Materialien die bei Baumaßnahmen anfallen z.B.:
Mauerwerk
Ziegelsteine
reiner Betonabbruch
Fliesen und Kacheln
Dachziegel
Mörtel- und Putzreste
Waschbecken und Toiletten
Ausgeschlossen sind z.B.:
• alle flüssigen Abfälle
• Bodenaushub, Sand, Kies oder Lehm
• Gas- oder Porenbeton
• Metalle z.B.Moniereisen, Streckmetall, Heizkörper oder Kabel
• Strohmatten und Rabitzdrahtwände
• Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne
• Gips- und Gipskartonplatten
• Styroporplatten oder Teeranhaftungen
• Glasreste
• Kunstoffolien, Farbeimer und Lackdosen
Achtung:
Falls der Container nicht ausschließlich mit mineralischen Bestandteilen gefüllt sein, müssen wir diesen Container als Baumischabfall (wesentlich teuerer) entsorgen.
Allgemeine Hinweise:
Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
Gewerbeabfälle zur Sortierung und Verwertung
Z.B.:
Möbel
Folien
Papier/Pappe
hausmüllähnliche Gewerbeabfälle
Nicht zum Gewerbeabfall gehören:
• Restmüll
• Sonderabfall wie Batterien, Farben und Lacke
• Elektroaltgeräte und Kühlgeräte
• Altreifen
• Lebensmittel
Allgemeine Hinweise:
Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
Verwertbare Fe-/Buntmetalle ohne Schadstoffbelastung.
Vergütung des Materials erfolgt nach Absprache,bzw. in Augenscheinnahme.
Heizkörper
Heizungsanlagen
Geländer,Zäune,Tore
Träger
Rohre
Fassaden
Kabel
Armarturen
Bleche
Ausgeschlossen sind: FH-Türen,Dämmmaterialgefüllte Bauteile,Maschendraht,Tresore
Sperrige Haushaltsgegenstände, die auf Grund ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht in den Mülltonnen eingefüllt werden können. Sperrmüll fällt bei Entrümpelungsmaßnahmen, Wohnungsauflösungen oder
z.B. Kellerausräumungen an.
Z.B.:
Möbel
Matratzen
Teppiche
Fenster und Türen
Nicht zum Sperrmüll gehören:
Allgemeine Hinweise:
Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen
Quelle: Containerbestellung24