GEWERBEABFALL

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KOMPETENZ GEWERBE­ABFALL

Ob Handel, Handwerk, Industrie, Dienstleistungsgewerbe, öffentliche Einrichtungen – überall ist das Abfallaufkommen hoch. Das bestmögliche Recyceln dieser zahl­reichen verwertbaren Fraktionen wird durch die Gewerbeabfall­verordnung geregelt und sichergestellt. 

Die Gewerbeabfallverordnung beinhaltet eine Reihe an Getrenntsammlungs-, Vorbehandlungs- und Dokumentationspflichten.

Gewerbeabfälle unterliegen der Gewerbeabfallverordnung, dabei ist das Ziel, durch sortenreine Trennung Wertstoffe zu erhalten, die sich hochwertig recyceln lassen. Deshalb dürfen Gewerbeabfälle nur in Ausnahmefällen als Gemisch gesammelt werden, die Regel sieht eine Trennung in acht verschiedene Stoffkategorien vor.

Gewerbeabfälle zur Sortierung und Verwertung:

  • Möbel
  • Folien
  • Papier/Pappe
  • hausmüllähnliche Gewerbeabfälle

Nicht zum Gewerbeabfall gehören:

  • Restmüll
  • Sonderabfälle wie Batterien, Farben und Lacke
  • Altreifen
  • Lebensmittel

ACHTUNG:
Für einen gefahrlosen Transport darf der Container max. bis zur Ladekante gefüllt sein.

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